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   VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19   

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VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19 (https://dejure.org/2019,48555)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.11.2019 - 3 L 1786/19 (https://dejure.org/2019,48555)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. November 2019 - 3 L 1786/19 (https://dejure.org/2019,48555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 123 Abs 1 VwGO, § 26 Abs 3 KSVG SL, § 40 Abs 1 KSVG SL
    Ein Stadtratsmitglied hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass bereits im Vorfeld einer Stadtratssitzung bestimmte Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung gestrichen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 15 B 855/02

    Ersetzung eines Mitglieds des Ratsausschusses; Rücktritt des gewählten Mitglieds;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört (Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-).

    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint (vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 -1 L 1272/08-, juris.).

  • VG Berlin, 02.09.2019 - 3 L 369.19

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland zur Durchführung des

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Der Antragsteller hat kein subjektives organschaftliches Recht darauf, dass bereits im Vorfeld einer Stadtratssitzung bestimmte Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung gestrichen werden; seine organschaftliche, subjektive Rechtsposition ist vielmehr darauf beschränkt, sich gegen den Beschlussvorschlag auszusprechen und gegebenenfalls dagegen zu stimmen (vgl. der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 17.12.2009 -11 L 2122/09- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19-; vgl. allgemein zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 14.07.2006 -11 K 294/05-, das den Beteiligten bekannt ist).

    Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht der Antragstellerin zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht der Antragstellerin zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris.).
  • VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08

    Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht der Antragstellerin zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris.).
  • OVG Saarland, 22.04.1993 - 1 R 35/91

    Beginn von Ratssitzungen und Öffentlichkeitsprinzip

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Dahinstehen kann dabei zunächst, ob - wofür aus Sicht des OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 04.02.2010 -3 B 27/10- vieles spricht - der Öffentlichkeitsgrundsatz des § 40 KSVG als Ausprägung des Demokratieprinzips nach Art. 20 GG ein "wehrfähiges" organschaftliches Recht der Antragstellerin zu begründen vermag (offengelassen etwa im Urteil des OVG des Saarlandes vom 22.4.1993 -1 R 35/91-, bejaht in den Entscheidungen des VGH Kassel vom 6.11.2008 - 8 A 674/08 - und des OVG Münster vom 24.4.2001 -15 A 3021/97-; verneinend etwa VGH Mannheim vom 24.2.1992 -1 S 2242/91-, jeweils zitiert nach juris.).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Diese sind indes weder aus den Grundrechten herzuleiten noch im Schutzbereich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG angesiedelt, sondern dem Organ oder Organteil im Interesse der Körperschaft verliehen, der dieses als Organ oder Organteil angehört (Vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit eines Innenrechtsträgers nur OVG Münster, Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 24.05.2017 -3 K 257/16-; OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2019 -2 A 244/18-).
  • OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 326/19

    Anforderungsprofil; konstitutive Merkmale; Gesamtleistungsbild

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Rechtsmittel-AZ: 2 B 326/19.
  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 11 L 353/10

    Fragen der Sitzungsöffentlichkeit unterliegen der Prüfungskompetenz des

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Die Festlegung über die Behandlung eines Verhandlungsgegenstandes, der zum Aufgabenbereich des Gemeinderates gehört, im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, obliegt dem Bürgermeister (hier dem Antragsgegner), der nach allgemeinen Regeln unter Beachtung des § 40 KSVG bzw. hier (auch) des § 13 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Kreisstadt und seiner Ausschüsse (im Folgenden: Geschäftsordnung) entscheidet (so schon der den Beteiligten bekannte Beschluss der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 20.04.2010 -11 L 353/10- sowie zuletzt Beschluss der Kammer vom 21.03.2019 -3 L 369/19- ).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2008 - 1 L 1272/08

    Antrag einer Ratsfraktion auf Nutzung des Plenarsaales des Rathauses der Stadt

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.11.2019 - 3 L 1786/19
    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint (vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 -1 L 1272/08-, juris.).
  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - 3 B 27/10

    Doppelte Rechtshängigkeit bei einstweiligem Rechtsschutzbegehren

  • VG Saarlouis, 21.04.2016 - 3 L 434/16

    Tagesordnung einer Stadtratssitzung; einstweilige Anordnung

  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

    Im hier in Rede stehenden kommunalverfassungsrechtlichen Streit um Rechtspositionen innerhalb der Gemeinde ist, wie das Gericht in seinen den Beteiligten bekannten Beschlüssen schon mehrfach dargelegt hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-), anerkannt, dass den Gemeinderatsmitgliedern subjektive Rechte (nur) dort zustehen, wo sie ihnen gesetzlich eingeräumt werden.

    Ein Ratsmitglied kann einen Gemeinderatsbeschluss danach (nur) dann gerichtlich angreifen, wenn er die Verletzung eigener organschaftlicher Mitgliedschaftsrechte, welche ihm durch das Kommunalverfassungsrecht eingeräumt sind, geltend macht (vgl. zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern nur Urteil der ehemaligen 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 14.07.2006 -11 K 294/05-, das den Beteiligten bekannt ist); subjektive organschaftliche Rechte in diesem Sinne sind, wie sich aus den Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19- ergibt, bei der hier in Rede stehenden Beschlussfassung aber nicht tangiert worden.

    Dies alles berücksichtigend und vor dem Hintergrund des vom Antragsteller unterbreiteten Sachverhalts in diesem und in dem Verfahren 3 L 1786/19, auf das der Antragsteller auch hier "vollumfänglich" Bezug nimmt, sowie dem Inhalt und der Diktion der von ihm verfassten Schriftsätze, ist die in der Beschlussvorlage zum TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.11.2019 zum Ausdruck kommende Wertung der Kreisstadt Saarlouis, das Schreiben des Antragstellers vom 20.09.2019 u.a. auf den Vorwurf der Beleidigung durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und ggffs.

    Der Antragsteller, der sich in seinen Schriftsätzen auf seine Grundrechte beruft (vgl. nur die am 07.11.2019 bei Gericht eingegangene Antragsschrift im Verfahren -3 L 1786/19-, wo ausgeführt wird:" ... denn der Stadtratsbeschluss soll u.a. die Grundrechte des Antragstellers aus Artikel 1, 2, 17 und 20 GG außer Kraft setzen!") verkennt daher seine Rechtsstellung als Ratsmitglied.

  • VG Freiburg, 17.05.2021 - 4 K 1478/21

    Recht auf Absetzung eines Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung einer

    Die mitgliedschaftliche Rechtsposition der Gemeinderäte ist in einem solchen Fall vielmehr darauf beschränkt, sich in der Gemeinderatssitzung gegen den - bereits auf die Tagesordnung gesetzten und damit der Befassung des Gemeinderats unterbreiteten - Beschlussvorschlag auszusprechen und ggf. dagegen zu stimmen (vgl. VG Saarland, Beschl. v. 07.11.2019 - 3 L 1786/19 -, juris Rn. 19).
  • VG Saarlouis, 17.11.2020 - 3 L 1434/20

    Keine Befreiung von Maskenpflicht für Kreistagsmitglieder in Gremien des

    Vor diesem Hintergrund folgt die Kammer in nunmehr ständiger Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-) der ständigen Rechtsprechung des OVG Münster, die für den Anordnungsgrund in einem Organstreit nicht auf die subjektive Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers abstellt, sondern darauf, ob die einstweilige Anordnung im Interesse der Körperschaft objektiv notwendig bzw. - bei einer Vorwegnahme der Hauptsache - unabweisbar erscheint (vgl. zu dieser Rspr. insbesondere den Beschluss vom 27.09.2002 -15 B 855/02-, NVwZ-RR 2003, 228 = juris, m.w.N. sowie den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.08.2008 -1 L 1272/08-, juris.).
  • VG Saarlouis, 08.02.2022 - 3 L 126/22

    Zu den Voraussetzungen der Durchführung einer Gemeinderatssitzung als

    Bei der Beschlussfassung zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung war der Antragsteller im Übrigen ausweislich der vorliegenden Beschlussausfertigung (vgl. Bl. 30 der Gerichtsakte) anwesend, also in der Lage, die ihm zustehenden organschaftlichen Rechte (vgl. allgemein zu den subjektiven Rechtspositionen von Ratsmitgliedern: Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2019 -3 L 1786/19-, m.w.N., und vom 17.11.2020 -3 L 1434/20-, die den Beteiligten bekannt sind) wahrzunehmen, nahm aber an der Abstimmung nicht teil.
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